Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts von 40t auf 44t für Lkw im Begegnungsverkehr
MANSIO GmbH, 19.09.2025
Whitepaper zur aktuellen Regelungslücke im europäischen Straßengüterfernverkehr verfügbar!
Dieses Whitepaper adressiert eine Regelungslücke im europäischen Straßengüterfernverkehr: Begegnungsverkehre haben ähnlich positive Effekte auf die CO2-Reduzierung im Straßengüterverkehr, die Entlastung der Parkinfrastruktur sowie die Abmilderung des Fahrermangels wie der Kombinierte Verkehr (KV). Außerdem ermöglicht das Konzept die wirtschaftliche Nutzung von E-Lkw im Fernverkehr. Der Begegnungsverkehr ist dem KV in Bezug auf das erhöhte zulässigen Gesamtgewicht von 44 t jedoch nicht gleichgestellt.
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Um diese Lücke zu schließen, ist es zielführend, das heute im KV geltende erhöhte zulässige Gesamtgewicht von 44 t ausdrücklich auch auf Begegnungsverkehre zu übertragen – bei unveränderten Achslastgrenzen. Angestrebt wird dazu, den Begegnungsverkehr als eigene Verkehrsart zu definieren sowie eindeutige Standards und Mindestkriterien zu regeln. Auf dieser Grundlage und unterstützt durch digitale Nachweise sollen Behörden eine einfache Prüfung und Speditionen, Logistikdienstleister und Fuhrunternehmen eine hohe Rechtssicherheit erhalten.
Das Zeitfenster für eine gesetzliche Definition des Begegnungsverkehrs mit einem erhöhten zulässigen Gesamtgewicht von 44 t ist günstig. Die laufende Überarbeitung der Richtlinie 96/53/EG sowie die Schwerpunkte der aktuellen dänischen EU-Ratspräsidentschaft ermöglichen eine klare, pragmatische Ergänzung.
Beim Begegnungsverkehr werden Sattelauflieger oder Wechselbrücken entlang von Fernverkehrsrouten von Lkw zu Lkw übergeben. Fahrzeug und Fahrer kehren anschließend mit anderen Sattelaufliegern bzw. Wechselbrücken in ihre Heimatregionen zurück. Da Lkw im Begegnungsverkehr nicht längere Zeit parken müssen, entlasten sie die Parkinfrastruktur, machen den Fernverkehr sicherer gegen Ladungsdiebstahl und attraktiver für Fahrpersonal. Der Einsatz batterieelektrischer Lkw wird vereinfacht, weil die Fahrzeuge im Depot kostengünstig geladen und anschließend kosteneffizient in einer zweiten Schicht eingesetzt werden können.