Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B Plattform MANSIO
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für „MANSIO“ oder „die Plattform“. MANSIO ist ein browserbasiertes Internetportal, das von der MANSIO GmbH sowie der MANSIO Logistics GmbH, Bismarckstr. 2-8, 52066 Aachen (Im Folgenden „MANSIO“ oder „wir/uns“) betrieben wird. Gegenstand der Plattform sind KI-basierte Such- und sonstige digitale Dienstleistungen für registrierte Speditionsunternehmen und/oder sonstige registrierte Transportunternehmen (nachfolgend „Kunden“ genannt). Die MANSIO Software zerlegt lange Transportstrecken und ermöglicht so den Staffelverkehr von Transportunternehmen. Trailer oder ganze LKWs können so an von der Software vorgeschlagenen definierten Punkten von Fahrer zu Fahrer übergeben werden. So können auf Seiten der Kunden Transportzeiten verkürzt, eine erhöhte Auslastung der Fahrzeuge ermöglicht, unproduktive Stillstandzeiten von Fahrzeugen vermieden und dadurch attraktivere Arbeitsbedingungen für LKW-Fahrer geschaffen werden. MANSIO richtet sich ausschließlich an Unternehmen (B2B).
1.2. Etwaige abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht akzeptiert und entfalten daher keine Geltung. Ggfs. im Rahmen von geschlossenen Nutzergruppen durch den Kunden akzeptierte separate Vertragsbedingungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform gelten nur insoweit als sie nicht von diesen AGB abweichen oder im Widerspruch hierzu stehen.
1.3 Um die Lesbarkeit dieser AGB zu vereinfachen, verzichten wir auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen und/oder der diversen Form. Die Verwendung der männlichen Form ist geschlechtsneutral zu verstehen.
2. Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang unserer Dienstleistungen
Die Nutzung der Plattform ist bei Erfüllen der Kriterien nach Ziffer Ziffer 2.1 gegen Zahlung einer regelmäßigen Nutzungsgebühr (Subscription Fee) möglich. Die jeweils aktuellen Nutzungsgebühren sind der jeweiligen Nutzungsvereinbarung zu entnehmen.
2.1 Anlegen eines Firmen Accounts – Freischaltung durch MANSIO
Die Nutzung der Plattform erfordert das erfolgreiche Anlegen mindestens eines Firmen Accounts unter Angabe der in dem Rahmen abgefragten erforderlichen Pflichtdaten zum Unternehmen. Im Rahmen eines Firmen Accounts besteht die Möglichkeit des Anlegens weiterer – separat kostenpflichtiger – Niederlassungs-Accounts. Im Rahmen eines Firmen Accounts ist das Anlegen einer unbegrenzten Anzahl an kostenlosen Nutzer- bzw. User Accounts für die einzelnen Mitarbeiter (z.B. die Disponenten) des Kunden möglich.
Voraussetzung für die erfolgreiche Freischaltung/Bestätigung eines Firmen Accounts durch MANSIO ist das Vorhandensein einer gültigen Handelsregister-Nummer des Unternehmens. MANSIO behält sich das Recht vor, ggfs. weitere für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Transportbetriebs erforderliche Nachweise (z.B. ausreichender Versicherungsschutz) zu verlangen. MANSIO behält sich zudem das Recht vor, Informationen zur Zuverlässigkeit des Unternehmens anhand öffentlich zugänglicher Quellen (z.B. Credit Reform) vorzunehmen und/oder die Eröffnung eines Firmen Accounts nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen.
2.2 Zur-Verfügung-Stellen der Transportdaten durch Kunden
Nach Freischaltung des Firmen Accounts durch MANSIO kann der Kunde MANSIO nutzen, insbesondere seine transportrelevanten Daten (z.B. geplante Touren, Routen, Transportgut, LKW/Container Art etc.) digital (z.B. via Upload von bestimmten Dateiformaten, API/Schnittstelle zum Download durch MANSIO) oder manuell über die Eingabemaske auf der Plattform zur Verfügung stellen.
2.3 MANSIO Software sucht nach Truck to Truck Option (Matches)
Die MANSIO Software durchsucht stets nach potenziellen Begegnungsverkehren der Kunden (sog. „Match“). Im Falle des Auffindens eines Matchs wird dieses den relevanten Kunden vorgeschlagen, die sodann die Möglichkeit haben, das Match innerhalb der Plattform anzunehmen oder abzulehnen.
2.4 Annahme eines Match-Vorschlags – Austausch Kundendaten – Wechselflächen Info
Im Falle der Annahme eines Matchs hat MANSIO Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Beiden Kunden werden in dem Fall über MANSIO jeweils die für die gegenseitige Kontaktaufnahme relevanten Daten, z.B. die KFZ-Kennzeichen der Fahrzeuge, zur Verfügung gestellt. Zudem schlägt die MANSIO Software einen routenbezogenen geeigneten Ort für den Wechsel/Austausch der Fahrzeuge bei einem externen privaten oder öffentlichen Flächenbetreiber vor. Ggfs. bietet MANSIO die Option zur nochmals gesondert vergütungspflichtigen Buchung der Wechselfläche namens und im Auftrag der beiden Kunden an.
2.5 Durchführung des Wechsels und erfolgreiche Beendigung von Touren liegt in eigener Verantwortung der Kunden
Der Wechsel und/oder Austausch der Fahrzeuge sowie die Durchführung bzw. Beendigung einer Tour wird selbständig und auf eigene Gefahr und Verantwortung der Kunden durchgeführt. Die „ge-matchten“ Kunden sind verpflichtet, nach Abschluss einer Tour dessen Beendigung unverzüglich an MANSIO zurückzumelden. Dies kann z.B. in Form der digitalen Übermittlung eines Übergabeprotokolls erfolgen.
2.6 Ablehnung eines Match-Vorschlags
Für den Fall, dass ein Kunde einen MANSIO Match-Vorschlag ablehnt, sucht die MANSIO Software automatisch nach weiteren potenziellen Matches.
2.7 Zusätzliche Services
MANSIO bietet ggfs. zusätzliche Tour-begleitende Serviceleistungen in Form von Tour Advisory (z.B. Track and Trace und Estimated Time of Arrival (ETA)) sowie digitales Dokumenten Handling und Timeslot Analyse gegen gesonderte Vergütung an.
2.8 MANSIO ist berechtigt, jederzeit Änderungen am Webauftritt vorzunehmen, soweit diese den vertragsgemäßen Gebrauch der Plattform nicht wesentlich beeinträchtigen und die Funktionalität der zentralen Leistung(en) von MANSIO erhalten bleiben.
2.9 Nicht Gegenstand unserer Leistungen
MANSIO wird nicht Vertragspartner in Bezug auf die Beauftragung, Durchführung oder Beendigung von Transporten. Ausschließlich die beiden Kunden, die ein Match annehmen und daraufhin die gegenseitigen Kontaktinformationen erhalten und sich auf den Wechsel/Austausch einigen, sind in dem Fall Vertragspartner in Bezug auf die Durchführung der Tour.
Nicht Gegenstand unserer Leistungen ist das garantierte Auffinden von Matches, der Zugang zum Internet oder der Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets. Wir sind auch sonst nicht für Energieausfälle oder für Ausfälle von Netzen oder Servern verantwortlich, auf die wir keinen Einfluss haben.
Ebenfalls nicht Gegenstand unserer Leistungen sind die Verifizierung der Angaben der Kunden bei Erstellen ihres Firmen Accounts, die Prüfung der Aktualität der Kundenangaben oder die Prüfung der Angaben externer Freiflächenanbieter. Wir übernehmen daher keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Kunden oder Freiflächenanbietern gemachten Angaben oder Erklärungen.
3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde ist stets verpflichtet vollständige und ausschließlich korrekte Angaben zu machen und sämtliche Daten stets aktuell zu halten.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, zum Zwecke der Kontaktaufnahme der Fahrer ausschließlich Telefonnummern zu übermitteln, die keinem bestimmten Fahrer zugeordnet werden können.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für den Frachttransport notwendigen rechtlichen Bestimmungen und Voraussetzungen stets zu erfüllen. Insbesondere ist er verpflichtet, ausreichenden Versicherungsschutz sicher zu stellen, die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit einzuhalten und nicht gegen das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns oder von LKW-Lenk- und Ruhezeiten zu verstoßen. Der Kunde wird unsere Leistungen auch nicht dazu nutzen derartige Verstöße vorzubereiten.
3.4 Etwaige Änderungen beim Kunden, die die Durchführung von Transporten betreffen können, sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden per E-Mail mitzuteilen. Hierunter fällt auch die Entziehung einer Gewerbeerlaubnis, Kündigung durch den Versicherer, o.Ä..
3.5 Der Kunde ist verpflichtet, stets die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, damit die Durchführung eines Wechsels und die Beendigung einer Tour – wie in Ziffer 2.5 dargestellt – nicht gefährdet oder unmöglich wird und/oder einen Schaden beim Unterauftragnehmer verursacht; insbesondere ist jeder Kunde verpflichtet folgendes Handeln zu unterlassen:
– eigenverschuldete Verspätung, die ein Match bzw. den Wechsel (z.B. Trailertausch) verhindert (z.B. durch zu späten Start der Tour);
– eigenverschuldete Inkompatibilität der Zugmaschine zum bereitgestellten Trailer/Anhänger, die ein Match bzw. den Wechsel/Tausch tatsächlich verhindert (z.B. wird entgegen der Match Daten ein anderer Anhänger zum Wechselort gebracht);
– Bereitstellen eines nicht vollständig funktionsfähigen Trailers/Anhängers, so dass sich der Unterauftragnehmer berechtigterweise weigert mit dem Trailer die Fahrt fortzusetzen;
– Nutzung eines nicht vereinbarten Trailer-Aufbaus (z.B. Trockenkoffer statt Plane);
– unsachgemäße Sicherung der Ladung, die bei dem Unterauftragnehmer zu einer Geldbuße führt und/oder anderweitige Schäden verursacht.
3.6 Das Verhalten auf dem Parkplatz hat stets der öffentlichen Ordnung, der guten Sitten und den berechtigten Interessen anderer Nutzer zu entsprechen. Insbesondere ist es untersagt, Abfälle unsachgemäß zu entsorgen, sanitäre Einrichtungen zu verunreinigen, Körperausscheidungen außerhalb dafür vorgesehener Anlagen zu hinterlassen oder vermeidbare Lärmbelästigungen zu verursachen. Unabhängig von etwaigen Strafen oder Schadensersatzforderungen des Flächenbetreibers, können Zuwiderhandlungen zusätzlich von MANSIO mit Geldstrafen von bis zu € 5.000 geahndet werden, insbesondere wenn durch das Fehlverhalten des Kunden der Verlust der Wechselfläche für das MANSIO-System droht.
4. Verfügbarkeit der Plattform
Unsere Plattform ist in der Regel 24 Stunden täglich erreichbar, jedoch ist eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit technisch nicht möglich; insbesondere Sicherheits- und Wartungsarbeiten sowie technische Störungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, können zur vorübergehenden Nichterreichbarkeit der Plattform führen. Wir bemühen uns, Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen.
5. Rechte an der Plattform und der Datenbank
5.1 Wir sind Rechteinhaber in Bezug auf die MANSIO Software, die Plattform, den darin enthaltenen Inhalten sowie der darin enthaltenen Datenbank(en). Sämtliche Urheber-, Marken- Datenbank- uns sonstigen Schutzrechte stehen ausschließlich uns oder unseren Lizenzgebern zu. Die Verwendung von Skripten, Bots, Crawler usw. durch Suchsoftware oder vergleichbare Maßnahmen (insb. Data Mining, Daten Extraktion) sind nicht gestattet.
5.2 Der Kunde hat das Recht, ausschließlich unter Verwendung der von uns über die Plattform bereitgestellten Funktionen Datensätze auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und einen Ausdruck davon anzufertigen. Eine darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere ist die automatische Abfrage durch die Verwendung von Skripten, Bots, Crawler usw. durch Suchsoftware oder vergleichbare Maßnahmen (insb. Data Mining, Daten Extraktion, GPT oder andere KI-basierte Anwendungen) nicht gestattet.
5.3 Der Kunde darf die über unsere Plattform gewonnenen Informationen/Daten weder ganz oder teilweise zum Aufbau einer eigenen Datenbank verwenden und/oder für anderweitige gewerbliche Zwecke, die über den Zweck der Nutzung unserer Plattform hinausgehen. Insbesondere ist die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung unserer Datenbank(en) mit anderen Datenbanken unzulässig; hierzu zählt auch die Nutzung von KI basierten Services wie GPT.
5.5 Sollte der Kunde im Rahmen der Nutzung der Plattform Inhalte (z.B. Marken/Logos, Foto Dateien) übermitteln, räumt uns der Kunde daran das Recht ein, diese Inhalte räumlich unbegrenzt, für die Dauer des Vertrages unentgeltlich für den Betrieb unserer Plattform und Services, einschließlich dem Einstellen und Bereithalten der Inhalte in unseren Datenbank(en) zum Abruf durch Dritte zu nutzen. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu ändern, öffentlich zugänglich zu machen (§ 19 a UrhG), zu übertragen, weiter zu lizenzieren, zu veröffentlichen, z.B. im Rahmen von unseren Werbemitteln oder Werbemitteln unserer Kooperationspartner oder im Rahmen von sonstigen Marketing Maßnahmen (z.B. Re-Targeting).
6. Preismodell
6.1 Grundgebühr
Für die Möglichkeit der Nutzung der Plattform fällt für jede angelegte Niederlassung jeweils eine regelmäßige Grundgebühr an. Die einzelnen Mitarbeiter Accounts sind im Preis inbegriffen. Die jeweils aktuellen Preise sind der jeweiligen Nutzungsvereinbarung zu entnehmen.
6.2 Transaktionsgebühr
Für jedes vom Kunden angenommenen Match ist der Kunde zur Zahlung der jeweils vertraglich vereinbarten Transaktionsgebühr verpflichtet. Die Transaktionsgebühr vergütet die von MANSIO erbrachte Matching-Leistung, welche in der algorithmischen Identifikation und Bereitstellung potenzieller Transportkooperationsmöglichkeiten durch die MANSIO-Software besteht. Diese Leistung ist mit der Annahme des Match-Vorschlags durch den Kunden vollständig erbracht.
MANSIO hat keinen Einfluss auf den Abschluss oder die Durchführung von Verträgen zwischen den durch den Match zusammengeführten Kunden. Die Transaktionsgebühr wird daher unabhängig davon fällig, ob zwischen den ‚ge-matchten‘ Kunden tatsächlich ein Vertrag zustande kommt, dieser erfolgreich durchgeführt wird oder aus anderen Gründen nicht zur Ausführung gelangt
6.3 Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7. Zahlungsmodalitäten
7.1 Die Grundgebühr und die ggfs. angefallenen Transaktionsgebühren werden dem Kunden zweimal monatlich in Rechnung gestellt.
7.2 Zahlungen werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Gutschriften werden per Überweisung getätigt. Der Kunde hat die erforderlichen Daten mit Vertragsschluss anzugeben und das SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Durch Angabe der Bankverbindung ermächtigt uns der Kunde zur Einziehung der fälligen Vergütung. Gebühren für durch den Kunden zu vertretende Rücklastschriften hat der Kunde zu tragen.
7.4 Gelangen Zahlungen des Kunden bei mehreren fälligen Forderungen ein, werden diese zunächst auf die Hauptforderung, dann auf die Kosten und zuletzt auf die Zinsen angerechnet, sofern der Kunde keine andere Reihenfolge bestimmt. Über die Art der Verrechnung werden wir den Kunden informieren.
7.5 Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen (z. B. Zahlungseinstellung, Rücklastschrift), werden wir die gesamte Restschuld fällig stellen. Wir werden in diesem Falle außerdem Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen.
7.6 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu bezahlen.
8. Stornierungen
8.1 MANSIO ist berechtigt, einen bereits akzeptierten Match zu stornieren, wenn MANSIO ein anerkanntes Interesse daran hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein menschlicher oder technischer Fehler bei der Erstellung des Matches festgestellt wird.
9. Kündigung
9.1 Sofern wir den Vertrag mit dem Kunden kündigen, werden wir mindestens 30 Tage vor dem Wirksamwerden der Beendigung konkrete Tatsachen oder Umstände angeben, die uns zu dieser Entscheidung bewogen haben.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt davon unberührt. Wichtige Gründe aus unserer Sicht sind z.B. schwerwiegende Vertragspflichtverletzungen und/oder Verstöße gegen gewerbliche oder sonstige gesetzliche Vorschriften (z.B. Verstoß gegen die Mindestlohnvorschriften, Datenschutzgesetze, Ermöglichen von Schwarzarbeit, Entziehung einer Gewerbeerlaubnis, Kündigung durch den Versicherer, o.ä) oder der wiederholte Verstoß gegen die Pflicht nach Abschluss einer Tour dessen Beendigung unverzüglich an MANSIO zurückzumelden.
10. Haftung
10.1 MANSIO haftet unbeschränkt bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihr verursachten Schäden sowie im Rahmen einer von ihr ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MANSIO im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
10.3 Im Übrigen haftet MANSIO nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat (sog. Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind, ebenso alle diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Abs. 1 und 2 bleiben unberührt.
10.4 Für den Verlust von Daten haftet MANSIO unbeschadet der Absätze 1 bis 3 insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
10.5 Die vorstehenden Haftungsregeln gelten ebenfalls für das Verhalten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MANSIO.
11. Freistellung
Sollte uns ein Dritter wegen des Verstoßes eines Kunden gegen geltendes Recht (z.B. Regelungen zum Mindestlohn, Datenschutz, Schwarzarbeitsverbot, Lenkzeiten) oder wegen des Verstoßes eines Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesen AGB in Anspruch nehmen, so ist der Kunde verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen, inklusive der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, auf erstes Anfordern freizustellen. Voraussetzung ist, dass wir in solch einem Fall den Kunden unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter in Textform informieren; das Gleiche gilt, wenn uns ein Kunde (K 1) wegen einer Streitigkeit aus dem Vertragsverhältnis zwischen ihm (K1) und einem anderen Kunden (K2) in Anspruch nimmt. In diesem Fall ist K2 verpflichtet, uns von sämtlichen Ansprüchen des K1, inklusive der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, auf erstes Anfordern freizustellen.
12. Datenschutz; Datenzugang
12.1 Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und beachten sämtliche anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die Vorgaben der DSGVO, des DDG und des TDDDG.; Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12.2 Bei Annahme eines Matchs gewähren wir dem Kunden (K1) insoweit Zugang zu den für die Kontaktaufnahme mit dem anderen Kunden (K2) notwendigen Daten. Kunden haben niemals einen direkten Zugang zu den Daten der anderen Kunden (privacy by design).
12.3 Der Kunde ist als Unternehmer ebenfalls zur Einhaltung der anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO verpflichtet.
13. Beschwerden
MANSIO stellt ein leicht zugängliches und benutzerfreundliches internes Beschwerdemanagementsystem über die Plattform für seine Kunden bereit.
14. Vertraulichkeit
Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt eines Matches und die damit verbundenen Informationen, insbesondere die Informationen für die Kontaktaufnahme, vertraulich zu behandeln, es sei denn, anwendbare Gesetze, die den Kunden zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen verpflichten, stehen dem entgegen. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die bei Übermittlung eines Matches bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden oder die der Kunde von Dritten rechtmäßig erhalten hat.
15. Vertragsstrafe
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die o.g. Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß Ziff. 14 und/oder bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen eine der stets zu unterlassenen Handlungen gemäß Ziff. 3.5, ist eine von uns nach billigem Ermessen zu bestimmende und vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüfbare Vertragsstrafe durch den Kunden zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde einen Matchvorschlag ohne unsere vorherige in Textform erteilte Zustimmung an Dritte weiterleitet oder veräußert.
16. Änderungsvorbehalt
16.1 Wir behalten uns vor, den Inhalt dieser AGB unter Wahrung einer Vorlauffrist von mindestens 15 Tagen zu ändern, wobei wir den Kunden vorher über die Änderung(en) in Textform (z.B. via E-Mail) informieren. Zudem informieren wir über den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen sowie auf das Sonderkündigungsrecht des Kunden und die Bedeutung der Frist.
16.2 Der Kunde ist zur Kündigung des Vertrages berechtigt, die spätestens zum Ablauf von fünfzehn (15) Tagen nach Eingang der Mitteilung gemäß Ziffer 16.1 wirksam wird. Unterlässt der Kunde die Kündigung, unterliegt das Vertragsverhältnis zur Nutzung unserer Plattform den geänderten AGB.
16.3 Der Kunde kann nach Eingang der Mitteilung über die AGB-Änderung(en) jederzeit auf die Frist gemäß Ziffer 16.1 verzichten, etwa durch eine eindeutig bestätigende Handlung (z.B. durch Annahme eines Matching Vorschlags durch den Kunden oder Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Kunden nach Bestätigung unseres Match Vorschlags vor Ablauf der Frist gemäß Ziffer 16.1).
17. Aufrechnungen, Zurückbehaltung und Abtretung
17.1 Soweit nichts anderes bestimmt oder vereinbart ist, sind die Parteien nicht berechtigt, alle oder einzelne Rechte, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei abzutreten oder zu übertragen.
17.2 Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, es sei denn, seine Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Es findet deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen.
18.3 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB führt nicht zu einer Gesamtnichtigkeit dieser Bedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine nach dem Willen der Parteien zu bestimmende Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Stellen die Parteien nachträglich fest, dass eine Vereinbarung im Zusammenhang mit diesen AGB oder ihren Bestandteilen unvollständig ist, werden sie diese Unstimmigkeiten unter Berücksichtigung des Vertragszwecks und der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen durch eine Vereinbarung in Textform schließen.
Stand: Mai 2025